Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine sogenannte steuerrechtliche Entstrickung in grenzüberschreitenden Fällen - ein Vorgang, bei dem stille Reserven von Wirtschaftsgütern aufgedeckt und besteuert werden, weil ansonsten die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) ihr Besteuerungsrecht verlieren würde - grundsätzlich auch durch eine bloße Rechtsänderung eintreten kann („passive“ Entstrickung).
Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel am Anwendungsbereich des § 50d Abs. 9 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes, wenn und soweit eine Saldierung zulasten des Steuerpflichtigen zu erfolgen hat. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Am 20. März 2026 hat das BMF einen Referentenentwurf für ein Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 19. September 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen an die Verbände zur Stellungnahme bis zum 3. April versendet. Hierbei geht es um die Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtung zum Austausch von Mindeststeuerberichten insbesondere mit Drittstaaten (mit EU-Staaten kann der Austausch bereits über „DAC9“ erfolgen). Völkerrechtliche Rechtsgrundlage ist die multilaterale Vereinbarung (GIR-MCAA), die Deutschland am 19. September 2025 unterzeichnet hat.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Liste der unter das BEPS-MLI fallende Steuerabkommen um 62 weitere Steuerabkommen erweitert werden kann.
Am 5. Januar 2026 gab die OECD bekannt, dass "147 members of the Inclusive Framework (IF)" zu BEPS einem neuen Paket administrativer Leitlinien im Rahmen der globalen Mindeststeueregeln der Säule Zwei zugestimmt haben.
Das Bundesfinanzministerium der Finanzen hat mit aktuellem Schreiben seine Auffassung zur Berücksichtigung des OECD-Musterkommentars bei der Auslegung von DBA geändert. Hintergrund ist die Veröffentlichung eines Urteils des Bundesfinanzhofs aus 2023 im Bundessteuerblatt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 12. Dezember 2025 das überarbeitete Vordruckmuster zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz alte und neue Fassung sowie nach § 19 Absatz 3 InvStG und § 49 Absatz 5 InvStG bekanntgegeben.
Im Kampf gegen Steuerhinterziehung geht Nordrhein-Westfalen (NRW) einen entscheidenden Schritt: Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität hat über ein Terabyte an Daten von Kunden in Offshore-Steueroasen erworben. Die Auswirkungen auf Steuerpflichtige könnten immense Dimensionen annehmen.
§ 50i Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des KroatienAnpG setzte als modifizierte Rechtsgrundverweisung auf Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift eine Übertragung oder Überführung des betreffenden Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen der Besitz-Personengesellschaft voraus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Mit BMF-Schreiben vom 18. November 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf für eine Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 Außensteuergesetz an bestimmte Verbände versandt. Ihnen und der interessierten Fachöffentlichkeit wird bis zum 15. Januar 2026 Gelegenheit zur Stellungnahme (per E-Mail an IVB5@bmf.bund.de) zu diesem Entwurf gegeben.
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die ertragsteuerliche (Nicht-)Berücksichtigung (finaler) Verluste einer Organgesellschaft aus deren Beteiligung an einer in Belgien ansässigen Commanditaire Vennotschap (CV) auf Ebene der Klägerin als Organträgerin zu entscheiden.
Die Europäische Kommission hat einen umfassenden Plan vorgestellt, um die Verteidigungsbereitschaft in der EU bis 2030 zu stärken und gemeinsame Zielsetzungen festzulegen. Dieser neue Verteidigungsfahrplan reagiert auf die aktuellen Bedrohungen und fokussiert auf vier europäische Leitinitiativen sowie die Förderung der Verteidigungsindustrie.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben am 16. Oktober 2025 entschieden, die Konsultationsvereinbarung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bis Ende 2027 fortzuführen. Diese wichtige Vereinbarung soll weiterhin Klarheit und Rechtssicherheit für Steuerzahler auf beiden Seiten der Grenze gewährleisten. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe und Auswirkungen dieser Verlängerung.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verschiedene Fragen, die im Zusammenhang mit dem abgeltenden Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf Dividenden an Drittstaatengesellschaften von Belang sind, zur Vorabentscheidung vorgelegt.