Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem ausführlichen Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten Stellung genommen. Vorausgegangen war ein Entwurf aus 2014, der den Verbänden zur vorherigen Stellungnahme zugeleitet wurde.
Die Besteuerung nach dem Investmentsteuergesetz 2004 ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs bei einem Privatanleger abschließend und vorrangig gegenüber einer Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften. Dies schließt es auch aus, die Kapitalanlagen eines Fonds gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung dem Anteilseigner zuzuordnen.
Herzlich Willkommen zur dreihundertfünfzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben weitere Zweifelsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung erläutert. Dies in Ergänzung und Änderung des früheren Anwendungsschreibens vom 21. Mai 2019.
Der Europäische Gerichtshof hat in einem bulgarischen Vorabentscheidungsersuchen zur Frage des Gleichgewichts zwischen der Gewährleistung des Anlegerschutzes und der Erleichterung des freien Verkehrs von Anteilen an Unternehmen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) innerhalb der EU Stellung genommen und entschieden, dass die Identität der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgans von Investmentgesellschaften eine Angabe von wesentlicher Bedeutung im Prospekt ist, die laufend auf dem neuesten Stand gehalten werden muss.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben zur Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen eines (Spezial-)Investmentfonds aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 Investmentsteuergesetz 2004 Stellung genommen.
Ein privates Veräußerungsgeschäft (und keine Rückabwicklung des ursprünglichen Anschaffungsgeschäfts) liegt vor, wenn Anteile an Immobilienfonds an die Schwestergesellschaft der ursprünglichen Vertriebsgesellschaft „zurückverkauft“ werden, nachdem Klage auf Schadenersatz aus Prospekthaftung erhoben wurde und daraufhin die Schwestergesellschaft anbietet, die Fondsanteile abzukaufen.