In seiner heutigen (18. Dezember 2020) Plenarsitzung hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) seine Zustimmung erteilt. Das Gesetz enthält notwendige Anpassungen an das EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGH sowie gesetzgeberische Reaktionen auf ergangene BFH-Rechtsprechung. Daneben soll mit dem Gesetz, dem in diversen Einzelsteuergesetzen entstandenen technischen Regelungsbedarf Rechnung getragen werden. Ferner sind Maßnahmen für mehr Digitalisierung (insbesondere die Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets) und zur Bekämpfung von Steuergestaltungen vorgesehen.
Der Bundesrat hat am heutigen Tage seine Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) beschlossen. Die Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrates für die Umsetzung der ATAD-Vorgaben wurde vom Bundesratsplenum jedoch nicht berücksichtigt.
Mit Datum vom 28. September 2020 wurden die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates zum Jahressteuergesetz (JStG 2020) veröffentlicht. Empfohlen wird darin u.a., eine "1:1-Umsetzung" der ATAD-Richtlinie in nationales Recht zu fordern.