12.09.2023 Wer hetzt, verliert – auch seinen Job In dem Urteil vom 24. August 2023 (2 AZR 17/23) hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden, inwieweit eine unangemessene Kommunikation von Arbeitskollegen in privaten Chatgruppen vertraulich ist oder zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen kann. Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Kommunikation am Arbeitsplatz sowie in der Freizeit und für den vermeintlich privaten Umgang mit digitalen Medien. Categories: Gesetzgebung, Recht aktuellKeywords: Arbeitsrecht, Kündigung, Gesetzgebung