Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei aktuellen Urteilen zu den Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die gemäß § 32d Abs. 3 und 4 EStG veranlagte und dem gesonderten Tarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegende Einkommensteuer nicht nach § 35a EStG ermäßigt werden kann.