03.08.2020 Keine Steuerermäßigungen nach § 35a EStG bei Anwendung des g ... Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die gemäß § 32d Abs. 3 und 4 EStG veranlagte und dem gesonderten Tarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegende Einkommensteuer nicht nach § 35a EStG ermäßigt werden kann. Categories: BFH und FG RechtsprechungKeywords: Einkommensteuerrecht, Günstigerprüfung, ...