Das BMF nimmt in seinem Schreiben vom 13. Juli 2020 Stellung zur geänderten Rechtsprechung des BFH zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie der Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer.
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die Grundsätze der sogen. Ladenrechtsprechung auch auf sogen. In-App-Käufe aus Spielen auf mobilen Endgeräten (insbes. Smartphones) anwendbar sind.