Das Finanzgericht Köln hatte in einem aktuellen Urteil zu einem Verfahren zur Vereinbarkeit des § 43b Abs. 1 Satz 4 EStG mit den Vorgaben der Mutter-Tochter-Richtlinie zu entscheiden.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine GmbH eine Verbindlichkeit gegenüber ihrer Alleingesellschafterin nicht allein deshalb gewinnerhöhend ausbuchen muss, weil sie ihren aktiven Geschäftsbetrieb eingestellt hat und in die Liquidationsphase eingetreten ist.