27.11.2025 Sammelanderkonten: Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2026 ve ... Der Nichtbeanstandungserlass für anwaltliche Sammelanderkonten wurde bis Ende 2026 verlängert. Banken müssen diese Konten weiterhin nicht als meldepflichtig nach dem europäischen Common Reporting Standard (CRS) behandeln, während die Suche nach einer dauerhaften gesetzlichen Lösung fortgesetzt wird. Categories: VerwaltungsanweisungenKeywords: Meldewesen - Banken, Einkommensteuerrech ...