Warum jetzt der Wechsel von VSOP zu ESOP ansteht
Echte Unternehmensanteile an Mitarbeiter ausgeben, ohne dass diese sofort Steuern zahlen müssen, für die ihnen die Liquidität fehlt? Jahrelang war diese sogenannte „Dry-Income“-Falle das größte Hindernis für Startups und Scale-ups in Deutschland. Wer Anteile statt Cash vergab, bürdete den Mitarbeitern eine Lohnsteuerlast für einen Wert auf, der nur auf dem Papier existierte.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein lohnsteuerbarer Vorteil ist, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat.
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob der Gewinn aus der Rückübertragung einer Mitarbeiterbeteiligung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört.