Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19. Juli 2022 ein Einführungsschreiben zur Befreiung der Leistungen von selbständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder, § 4 Nr. 29 UStG, veröffentlicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen nicht umsatzsteuerpflichtig sind.