25.07.2025 Steuerbefreiung für die vertretungsweise Übernahme eines ärz ... Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der ärztliche Notfalldienst (z.B. an Wochenenden) auch dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt. Categories: BFH und FG RechtsprechungKeywords: Notfallplan, Umsatzsteuerrecht, Umsatzst ...