Entgeltaufteilung bei Sparmenüs nach der „Food-and-Paper“-Me ...
Die Aufteilung des Pauschalentgelts für sog. Spar-Menüs in zwei Entgeltbestandteile kann nach der sog. "Food-and-Paper"-Methode, d.h. nach dem Wareneinsatz, erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn die seitens des Unternehmers vorgenommene Aufteilung zutreffend maschinell durch "einfache Rechenleistung", quasi "auf Knopfdruck" erfolgt und nicht zu ungerechtfertigten Vorteilen führt. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise (EVP-Methode) ist dann nicht geboten. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Urteil entschieden.
Categories: BFH und FG Rechtsprechung
Keywords: Umsatzsteuerrecht, Pauschalentgelte