Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen steuerpflichtig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft unterfallen.
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