Herzlich Willkommen zur dreihundertachtundneunzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In der heutigen Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verschiedene Fragen, die im Zusammenhang mit dem abgeltenden Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf Dividenden an Drittstaatengesellschaften von Belang sind, zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der DBA-rechtlichen Entlastung von Kapitalertragsteuer einer (in der Schifffahrtsbranche tätigen) zypriotischen Holdinggesellschaft § 50d Abs. 3 Satz 1 EStG n.F. aufgrund der Erfüllung des PPTs in Satz 2 nicht entgegensteht.
Die Europäische Kommission hat am 19. Juni 2023 neue Vorschriften vorgeschlagen, um Quellensteuerverfahren in der EU für Investoren, Finanzintermediäre (z. B. Banken) und die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten effizienter und sicherer zu machen.
Einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge kann auch auf die inländische Gewerbesteuer angerechnet werden. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Nach Auffassung des Finanzgerichts Köln ist § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. des JStG 2007, insoweit er eine abkommensrechtlich gebotene Quellensteuerreduktion für Zinserträge versagt, unionsrechtswidrig und daher geltungserhaltend zu reduzieren.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem bulgarischen Fall entschieden, dass das EU-Recht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die eine Quellensteuer auf fiktive marktübliche Zinsen (die nach den nationalen Vorschriften zur Bekämpfung der Steuervermeidung vorgeschrieben sind), unter Bezugnahme auf zinslose Darlehen berechnet wurden.