Der Bundesfinanzhof stellt fest, dass der Zugang zu E-Paper für Print-Abonnenten zwischen 2009 und 2012 als eigenständige Leistung betrachtet werden kann, die jedoch unter bestimmten Umständen mit einem Entgelt von 0 € bewertet wurde.
Verkauft eine Bäckerei in Filialen, die sich teilweise in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts befinden, Speisen zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck, das es nach dem Verzehr der Speisen zurücknimmt und reinigt, führt sie damit (ebenso wie ein Partyservice) sonstige Leistungen aus, die vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Regelsteuersatz unterlagen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Köln hatte dem EuGH Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen von Freizeitparks vorgelegt. Für Schaustellerleistungen auf Jahrmärkten und Schaustellerleistungen in ortsfesten Vergnügungs- bzw. Freizeitparks gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. In seinem heutigen Urteil erachten die Europarichter eine solche unterschiedliche Behandlung im Grundsatz als mit dem Unionsrecht vereinbar. Dabei darf allerdings der Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht verletzt werden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die entgeltliche Einräumung einer Berechtigung zum verbilligten Warenbezug (in Form einer „Mitgliedschaft“) umsatzsteuerrechtlich eine selbständige Leistung und nicht nur eine Nebenleistung zum späteren Warenverkauf darstellt.