Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei der Überlass ... Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Entgelte, die ein Reiseveranstalter an Hoteliers für die Überlassung von Hotelzimmern bezahlt, nicht der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung unterliegen. Date of origin07.11.2019CategoriesBFH und FG RechtsprechungKeywordsGewerbesteuerrecht, Miet- und Pachtzinse ...