Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hö ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit aktuellem Beschluss entschieden, dass aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge bestehen. Nach § 240 der Abgabenordnung (AO) ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Steuerbetrags zu entrichten, umgerechnet auf das Jahr also 12 %.
Categories: BFH und FG Rechtsprechung
Keywords: Gesetzgebung, Säumniszuschlag, Verfassun ...