15.09.2022 Update: Privater Schwimmunterricht durch Schwimmschule nicht ... Nach dem Urteil des Europäische Gerichtshofs ist der von einem Einzelunternehmen erteilte Schwimmunterricht nicht als „Schul- oder Hochschulsport“ im Sinne des Artikels 132 MwStSystRL zu qualifizieren und insofern nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Categories: EU-RechtKeywords: Umsatzsteuerrecht, EU-Recht, Hochschulun ...