26.09.2022 Keine Einkünftezurechnung bei sog. doppelter Treuhand Bei der sogenannten doppelten Treuhand kann auch nach Eintritt des Sicherungsfalles ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 Abgabenordnung vorliegen. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Fall entschieden. Categories: BFH und FG RechtsprechungKeywords: Treuhänder, Sicherungsvermögen, Einkomme ...