Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass § 4i EStG bei ausländischen Gruppenbesteuerungssystemen mit Vollkonsolidierung von Aufwendungen und Erträgen nicht anzuwenden ist (hier niederländische „fiscale eenheid“).
Verluste im Zusammenhang mit einer GmbH-Beteiligung können nicht als Sonderbetriebsausgaben im Rahmen der Beteiligung an einer KG berücksichtigt werden. Dafür fehlte es dem Finanzgericht Münster im Streitfall an der notwendigen wirtschaftlichen Verflechtung.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass es für die Zuordnung eines GmbH-Anteils eines Mitunternehmers zum Sonderbetriebsvermögen II seiner Mitunternehmerschaft von Bedeutung ist, ob die GmbH --abgesehen von der Geschäftsbeziehung zu der Mitunternehmerschaft-- einen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält.
Werden Sonderbetriebsausgaben, die aus privaten Mitteln bestritten worden sind, im Jahr der Entstehung des Aufwands nicht berücksichtigt, kommt eine erfolgswirksame Nachholung in einem Folgejahr nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs nicht in Betracht. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.