Das Finanzgericht Köln hält es für möglich, dass in Deutschland steuerpflichtigen Personen eine Steuerermäßigung für Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Schweiz zu gewähren ist. Mit einem aktuellen Beschluss hat der 7. Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Nichtgewährung einer Steuerermäßigung für in der Schweiz gelegene Haushalte gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz (FZA) verstößt.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kann die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z.B. den Einbau eines modernen Heizkessels, erst dann gewährt werden, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs beginnt der Begünstigungszeitraum des § 35b Satz 1 Einkommensteuergesetz zur Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer mit Entstehung der Erbschaftsteuer, regelmäßig mit dem Tod des Erblassers.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 (Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen) für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt.
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesfinanzhofs im Rahmen eines Antrags auf Energiesteuerentlastung hat der EuGH entschieden, dass der unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für fakultative Steuerermäßigungen gilt mit der Folge, dass der Mitgliedstaat die Steuerermäßigung nach Ablauf der in seinem Recht geregelten Antragsfrist nicht verweigern darf, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei der zuständigen Behörde noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße nicht als haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistungen, die in einer Werkstatt erbracht werden, nicht nach § 35a EStG begünstigt sind.
Es ist nicht unbillig, Stückzinsen bei der Veräußerung ererbter Investmentanteile mit dem Abgeltungssteuersatz zu belasten, wenn diese auf einen Zeitraum vor dem Erbfall entfallen und daher bereits der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat entschieden, dass kein Verbrauch der Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) vorliegt bei fehlendem Veräußerungsgewinn und folglich fehlendem Wahlrecht trotz fehlerhafter Gewährung der Ermäßigung durch das Finanzamt ohne Antrag der Kläger.
Das Bundesfinanzministerium hat sein Anwendungsschreiben vom 3. November 2016 zur tariflichen Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 Einkommensteuergesetz der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst.