Keine Steuerhinterziehung bei Kenntnis des Finanzamts
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass kein objektiver Verkürzungstatbestand vorliegt, wenn pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben wird, dem Finanzamt aber alle erforderlichen Informationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen.
Categories: BFH und FG Rechtsprechung
Keywords: Einkommensteuerrecht, Verfahrensrecht, S ...