Update: Steuerstundungsmodell setzt Werbung mit steuerlichen ...
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass kein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b EStG vorliegt, wenn das Konzept keine steuerlichen Vorteile in Aussicht stellt, sondern vielmehr mit von Beginn an erzielbaren Renditen wirbt, auch wenn dies in betrügerischer Absicht erfolgt.
Categories: BFH und FG Rechtsprechung
Keywords: Einkommensteuerrecht, Verlustausgleich, ...