Im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchen aus Lettland ist muss der EuGH der Frage nachgehen, wie der Begriff „Doppelbesteuerung“ im Sinne der EU-Richtlinie zur Streitbeilegung auszulegen ist. Die bloße Tatsache, dass dasselbe Einkommen abstrakt in zwei (oder mehr) Steuergebiete fallen könnte, reiche jedenfalls nicht aus, um eine Doppelbesteuerung im Sinne der Streitbeilegungsrichtlinie zu begründen, so die Generalanwältin in ihren Schlussanträgen.
Das Bundesfinanzministerium hatte am 16. April 2019 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der EU - kurz: EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz (EU-DBA-SBG) – veröffentlicht. Durch die Umsetzung der Streitbeilegungsrichtlinie wird innerhalb der EU somit ein weiteres Verfahren eingeführt, das ein von einem Doppelbesteuerungssachverhalt betroffener Steuerpflichtiger beantragen kann. Update: Mittlerweile liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor - Stand: 15. Mai 2019.