Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Nachzahlungszinsen zu erlassen sind, soweit sie auf Steuernachzahlungen entfallen, für den nach einem BMF-Schreiben zu den Auswirkungen des Corona-Virus ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hat.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06. Oktober 2022 ein Schreiben zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine veröffentlicht.
Die aus der Übertragung eines Grundstücks unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchsrechts resultierende Schenkungsteuer ist für zehn Jahre zu stunden, wenn die Beschenkte keine Möglichkeit hat, die Steuer aus eigenen Mitteln zu begleichen. Das hat das Finanzgericht Münster in einem Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine nochmalige Verlängerung steuerverfahrensrechtlichen Hilfsmaßnahmen erlassen.
Heute hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Erlass über steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten aufgrund der vom Coronavirus verursachten wirtschaftlichen Schäden veröffentlicht. Ebenfalls an diesem Tag wurden die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus veröffentlicht.
Die Finanzministerien der Länder haben sich am 12. März 2021 darauf verständigt, die Möglichkeiten vereinfachter Stundungsanträge für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf am 1. Dezember auf seiner Internetseite verkündet, dass die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen und die Stundungsmöglichkeiten verlängert werden.