Das Niedersächsische Finanzgericht hatte sich bei seiner Entscheidung - soweit ersichtlich erstmals - mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Handels mit nicht-fungiblen Kryptowerten (sog. Non-Fungible Token, NFT) auseinanderzusetzen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 7. März 2025 ein Schreiben zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Entwurf eines entsprechenden Schreibens am 17. Juni 2021 veröffentlicht und zu Stellungnahme an die Verbände geschickt.