In einem finnischen Vorabentscheidungsersuchen hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) Gelegenheit, die in Artikel 135 der Mehrwertsteuerrichtlinie geregelt Steuerbefreiung für bestimmte Finanzdienstleistungen weiter zu präzisieren. Zunächst hatte jedoch die Generalanwältin das Wort.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der ärztliche Notfalldienst (z.B. an Wochenenden) auch dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt.
Schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
In einem aktuellen Beschluss hat das Finanzgericht Münster wegen der bestehenden Umsatzsteuerfreiheit für Online-Glücksspiele im Hinblick auf den europarechtlichen Neutralitätsgrundsatz Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht von sog. terrestrischen Geldspielautomatenumsätzen geäußert.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine Post-Universaldienstleistung nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG (Post-Richtlinie) ist, die als von "öffentlichen Posteinrichtungen" erbrachte Dienstleistung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit ist. Auf die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL kann sich der Steuerpflichtige unmittelbar berufen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der für Länder und Kommunen erfolgende Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH von der Umsatzsteuer befreit ist; dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Unternehmen, das Post-Universaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG, § 4 Nr. 11b UStG erbringt, Anspruch auf Erteilung der Bescheinigung nach § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG hat.
Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht es als zweifelhaft an, ob ein Versicherungsvermittler, der neben seiner Vermittlungstätigkeit der Versicherungsgesellschaft dieser auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt, umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt von der Umsatzsteuer befreit ist.
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 16. Oktober 2019 zu zwei deutschen Ausgangsfällen entschieden, dass Postdienstleister, die als Inhaber einer nationalen Lizenz verpflichtet sind, förmliche Zustellungen von Schriftstücken von Gerichten oder Verwaltungsbehörden nach Vorschriften des nationalen Rechts durchzuführen, als "Universaldiensteanbieter" anzusehen sind, so dass solche förmlichen Zustellungen als von "öffentlichen Posteinrichtungen "erbrachte Dienstleistungen nach Art.132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL von der Umsatzsteuer zu befreien sind.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) handelt es sich bei Fahrunterricht in einer Fahrschule um sog. spezialisierten Unterricht, nicht aber um die Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen wie es für den umsatzsteuerfreien Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnend ist. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer komme daher nicht in Betracht.