Besteuerung von Gutscheincodes für den Erwerb digitaler Inha ...
Der Bundesfinanzhof hat am 25. Juni 2025 in seinem Beschluss XI R 14/24 entschieden, dass Gutscheincodes für den Erwerb digitaler Inhalte im Online-Netzwerk X als Einzweck-Gutscheine klassifiziert werden. Dies hat zur Folge, dass ihre Übertragung der Umsatzsteuer unterliegt, da der Leistungsort und die Höhe der Umsatzsteuer bereits bei der Ausgabe festgelegt sind. Diese Regelung gilt für Gutscheine, die nach dem 1. Januar 2019 ausgegeben wurden.
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Keywords: Umsatzsteuerrecht, Gutschein