Zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Sat ...
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kann eine Umsatzsteuerfestsetzung nach § 27 Abs. 19 Satz 1 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht. Demgegenüber kommt es hierfür auf die Voraussetzungen des § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG, wonach der leistende Unternehmer dem Finanzamt den ihm gegen den Leistungsempfänger zustehenden Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer abtritt, nicht an.
Categories: BFH und FG Rechtsprechung
Keywords: Umsatzsteuerrecht