Update: Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem ... Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Date of origin28 July 2020CategoriesBFH und FG RechtsprechungKeywordsVerjährung, Erbschaftsteuerrecht, Pflich ...