Update: Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung
Eine Satzung genügt nur dann dem Grundsatz der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§§ 61 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 4 AO), wenn sie auch eine ausdrückliche Regelung für den Wegfall des bisherigen Zwecks der Körperschaft enthält. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Categories: BFH und FG Rechtsprechung
Keywords: Gemeinnützigkeit, Körperschaftsteuerrech ...