Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für den kostengünstigeren Ausbau der Windenergie auf See beschlossen. Ziel ist es, die Offshore-Windenergie in Deutschland stärker auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten. Gleichzeitig bleiben die ambitionierten Ausbauziele für erneuerbare Energien unverändert.
Erzeugt eine GmbH & Co. KG durch eine Windkraftanlage Strom, so beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht erst mit Fertigstellung der Anlage und Einspeisung des Stroms.