Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist Artikel 10a der niederländischen Rechtsvorschriften zur Körperschaftssteuer, eine Regelung zur Begrenzung des Zinsabzugs, mit dem EU-Recht vereinbar. Obwohl dieser Artikel einen Unterschied in der Behandlung zwischen einer inländischen und einer grenzüberschreitenden Situation einführt, ist dieser Unterschied durch die Notwendigkeit der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gerechtfertigt.
Der EuGH hat entschieden, dass eine schwedische Regelung, die einer inländischen Gesellschaft den Zinsabzug für ein Darlehen einer verbundenen französischen Gesellschaft deswegen versagt, weil die Darlehensbeziehung überwiegend steuerlich motiviert war, während die Zinsen für ein Darlehen einer inländischen Darlehensgeberin - in einer sonst identischen Situation - abziehbar gewesen wären, gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt.