Update: Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG ...
Die als Mitunternehmerschaft anzusehende ausländische Personengesellschaft wird für Zwecke der Ermittlung der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte als "fiktive" Normadressatin des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG behandelt; ein danach ggf. bestehendes Gewinnermittlungswahlrecht ist von ihr selbst, nicht von ihren inländischen Gesellschaftern auszuüben. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Categories: BFH und FG Rechtsprechung
Keywords: Einkommensteuerrecht, Goldfinger-Modell, ...