Das EU-Parlament hat die ersten EU-Vorschriften zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers, zur Verhinderung von Geldwäsche sowie gemeinsame Regeln für Aufsicht und Kundenschutz gebilligt (Verordnung über Märkte für Kryptowerte, MiCA).
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen steuerpflichtig sind.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft unterfallen.
Die Europäische Kommission hat heute neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister vorgeschlagen, die im Auftrag von in der Europäischen Union ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Die neuen Bestimmungen sollen die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) sowie die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung ergänzen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11. Mai 2022 in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben zur Ertragsbesteuerung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Bekanntmachung der Public Consultation zum Crypto-Asset Reporting Framework vom 22. März bis 29. April 2022 veröffentlicht.
Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies hat das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Entwurf eines entsprechenden Schreibens am 17. Juni 2021 veröffentlicht und zu Stellungnahme an die Verbände geschickt.