16.09.2022 Unzulässigkeit einer im Jahr 2022 lediglich per Telefax erho ... Die Erhebung einer Anhörungsrüge durch einen Rechtsanwalt ist ab dem 01.01.2022 unzulässig, wenn sie nicht als elektronisches Dokument in der Form an den Bundesfinanzhof (BFH) übermittelt wird. Der Verstoß gegen die Pflicht aus § 52d Satz 1 FGO führt zur Unwirksamkeit der Rügeerhebung, wie der VIII. Senat des BFH mit aktuell veröffentlichten Beschluss entschieden hat. Categories: BFH und FG RechtsprechungKeywords: Einkommensteuerrecht, e-Signatur, FGO
06.08.2020 P&O Newsflash Ausgabe 30, August 2020: Revisionssichere Arch ... Aktuelle Informationen aus dem Bereich HR Services und Arbeitsrecht Categories: Workforce Transformation NewsKeywords: Arbeitsrecht, Archivierung, e-Akte, e-Si ...