§ 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG fingiert eine Schenkung. Die Freigebigkeit der Leistung an die Gesellschaft ist anders als beim Grundtatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht Voraussetzung für die Steuerbarkeit. Dies hat der BFH in einem aktuellen Urteil entschieden.
Mit aktuellem Beschluss hat das Finanzgericht Köln den EuGH um Vorabentscheidung hinsichtlich der erbschaftsteuerrechtlichen Wertermittlung für ein zum Privatvermögen gehörendes bebautes Grundstück, welches in Kanada belegen ist, gebeten. Der Grund sind Unterschiede zur Behandlung eines gleichartigen, im Inland, in einem EU-Mitgliedstaat oder im EWR belegenen Grundstücks. Konkret muss der EuGH der Frage nachgehen, ob ein Mitgliedstaat sozialpolitische Ziele innerhalb der EU, wie die Förderung bezahlbaren Mietwohnraums, durch Maßnahmen verfolgen kann, die den freien Kapitalverkehr mit Drittstaaten beschränken.