22.06.2019 Besteuerung der offenen Rücklage bei Formwechsel einer Kapit ... Im Fall des Formwechsels von einer Kapital- in eine Personengesellschaft ist die Besteuerung der offenen Rücklagen der Kapitalgesellschaft bei umwandlungssteuerrechtlich fiktiv als eingelegt behandelten Anteilen als Gewinn der Gesamthand und nicht als Sondergewinn des bisherigen Anteilseigners zu behandeln. Categories: BFH und FG RechtsprechungKeywords: Personengesellschaften, Körperschaftsteu ...