Für Zwecke des § 1 Abs. 3 GrEStG ist die Beteiligung am Gese ...
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass für den „Anteil der Gesellschaft“ i. S. d. § 1 Abs. 3 GrEStG auch bei einer unmittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf die vermögensmäßige Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht auf die gesamthänderische Mitberechtigung am Gesellschaftsvermögen (sog. Pro-Kopf-Betrachtung) abzustellen ist.
Categories: BFH und FG Rechtsprechung
Keywords: Grunderwerbsteuerrecht, Immobilienbesteu ...