Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes können Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers an Schulen von der Umsatzsteuer befreit sein. Maßgeblich ist, dass diese Angebote der Erziehung von Kindern und Jugendlichen dienen.
Mit der Teilnahme an einer sogenannten Sensibilisierungswoche wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbaren Arbeitslohn zu. Dies hat der Bundesfinanzhof bezüglich eines einwöchigen Seminars zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil entschieden.