17.04.2019 Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz be ... Eine Steuerabzugsverpflichtung als Überlassung von Nutzung von Rechten nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergütungsschuldner ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk im Sinne eines sogenannten "total buy out" gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt. Dies hat der Bundesfinanzhof in zwei wesentlich inhaltsgleichen Urteilen I R 69/16 und I R 83/16 entschieden. Categories: BFH und FG RechtsprechungKeywords: Einkommensteuerrecht, Rechteüberlassung, ...