Der Zinssatz des § 14 Abs. 1 Satz 3 des Bewertungsgesetzes in Höhe von 5,5 % verstößt bei der Bewertung einer auf die Lebensdauer des Berechtigten zu entrichtenden monatlichen Geldrente für Zwecke der Schenkungsteuer nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) hat hinsichtlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur 6%-Verzinsung und dessen vorläufiger Umsetzung in der Praxis Stellung genommen.
In der stetig diskutierten Frage der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Zinssatzes von 6 % p. a. auf Steuernachzahlungen nach den Vorgaben des § 233a in Verbindung mit § 238 Abgabenordnung hat sich nun auch das Finanzgericht Köln zu Wort gemeldet und den typisierten Zinssatz zumindest bis September 2014 als verfassungsgemäß erachtet. Einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht bedürfe es nicht, so die Kölner Richter.