21.07.2020 Update: Kein Vorsteuerabzug bei unvollständiger Rechnung? Nach Meinung des Finanzgerichts Münster kann eine rückwirkende Rechnungsberichtigung nur dann erfolgen, wenn die ursprüngliche Rechnung bestimmte Mindestangaben enthält. Fehlen beispielsweise Angaben zum Leistungsempfänger kann der Vorsteuerabzug nicht rückwirkend ausgeübt werden. Categories: BFH und FG RechtsprechungKeywords: Umsatzsteuerrecht, unvollständige Rechnu ...
04.05.2019 EuGH-Vorlage zur Rechnungsnummer im Vorsteuervergütungsantra ... Der Bundesfinanzhof hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der "Nummer der Rechnung" in einem Vorsteuervergütungsantrag eines im Ausland ansässigen Unternehmers erforderlich sind und hat den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten. Categories: BFH und FG RechtsprechungKeywords: Umsatzsteuerrecht, EU-Recht, unvollständ ...