In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens der Republik Litauen entschieden, dass der Umtausch virtueller Währung („Spielgold“) eines Online-Videospiels in konventionelle Währungen nicht unter die Mehrwertsteuerbefreiung für Währungstransaktionen fällt und dass Gold auch keinen „Gutschein” darstellt. Daher unterliegt der gesamte Erlös aus dem Verkauf der Mehrwertsteuer.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 7. März 2025 ein Schreiben zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte veröffentlicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten auch nach der zum 01. Juli 2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig sind.
Im Gegensatz zur spielinternen "Vermietung" von virtuellem Land bei einem Online-Spiel begründet der Umtausch einer Spielwährung als vertragliches Recht in ein gesetzliches Zahlungsmittel (im Streitfall über eine von der Spielbetreiberin verwaltete Börse) eine steuerbare Leistung. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.