Die EZB hat am 17. Dezember 2024 die Ergebnisse des aufsichtlichen Überprügungs- und Bewertungsprozess 2024 („Supervisory Review and Evaluation Process – SREP“) der bedeutenden Institute veröffentlicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der auf die Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmten Personenanzeigen abzielt.
Der vorliegende finale RTS hat das Ziel, ein praxisorientiertes und proportionales Regelwerk zu schaffen, das mit internationalen Vorgaben übereinstimmt und während der Übergangsphase doppelte Belastungen sowie übermäßigen Konservatismus vermeidet.
Die EBA hat den finalen Entwurf des technischen Durchführungsstandards (ITS) zum aufsichtlichen Meldewesen unter der CRR3 veröffentlicht. Die neusten Änderungen stellen wir im Überblick dar.
Die Allgemeinverfügung betrifft sowohl die mittleren als auch die großen Wertpapierinstitute. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hatte die BaFin bereits im letzten Jahr erlassen.
Seit der Veröffentlichung der finalen Fassung der dritten Änderungsverordnung der Institutsvergütungsverordnung (IVV 4.0) am 24. September 2021 im Bundesgesetzblatt ist einige Zeit verstrichen.