Der Bundesfinanzhof hat das Bundesfinanzministerium zum Beitritt zu einem Verfahren aufgefordert, bei dem es um die Anwendbarkeit der sogenannten Schachtelstrafe nach § 8b Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz bei grenzüberschreitender Betriebsaufspaltung geht.
Eine nationale Regelung, die eine Mindestbeteiligungsschwelle von 10 Prozent voraussetzt, ist am Maßstab der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen und wird nicht von der Niederlassungsfreiheit verdrängt. Mit einem Urteil zu der früheren und im Streitjahr 2001 geltenden Rechtslage weicht der Bundesfinanzhof von seiner hierzu bisher vertretenen Auffassung ab.