Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben zu einem früheren Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer bei der Verwaltung "unselbständiger Stiftungen" Stellung genommen. In diesem Urteil stellen die höchsten Steuerrichter klar, dass Verwaltungsleistungen für abhängige (treuhänderische) Stiftungen umsatzsteuerpflichtig sind, wenn sie sich auf besondere Vermögenswerte beziehen, unabhängig davon, ob der Begünstigte eigene oder die Interessen Dritter verfolgt.
Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt. Dies hat der BFH in einem aktuellen Urteil entschieden.
Ein inländisches Grundstück ist einer Gesellschaft im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang zuzurechnen, wenn sie zuvor in Bezug auf dieses Grundstück einen unter § 1 Abs. 1 GrEStG (und die Verwertungsbefugnis einschließenden) oder einen unter § 1 Abs. 2 GrEStG fallenden Erwerbsvorgang verwirklicht hat. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Bei der sogenannten doppelten Treuhand kann auch nach Eintritt des Sicherungsfalles ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 Abgabenordnung vorliegen. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Fall entschieden.
Mit zwei Urteilen hat das Finanzgericht Münster zu den Voraussetzungen eines Treuhandverhältnisses und der daraus resultierenden Zurechnung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien Stellung genommen.
Ein Anteil am Vermögen der Gesamthand i.S. des § 6 GrEStG kann auch über eine mehrstöckige Beteiligung vermittelt werden. Bei Treuhandverhältnissen ist der Anteil am Vermögen der Gesamthand dem Treuhänder zuzurechnen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Hat die mehrheitlich an einer Betriebsgesellschaft beteiligte Kommanditistin einer Besitzgesellschaft aufgrund der ihr als Treuhänderin gegenüber Treugebern obliegenden Treuepflicht in der Gesellschafterversammlung der Besitz-KG ihre eigenen Interessen überwiegend den Interessen der Treugeber unterzuordnen, so scheidet die Annahme einer personellen Verflechtung als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Erwirbt ein Treuhänder von einem Dritten für den Treugeber ein Grundstück (Erwerbstreuhand), ist sowohl der Grundstückserwerb durch den Treuhänder als auch der Erwerb der Verwertungsbefugnis durch den Treugeber grunderwerbsteuerpflichtig. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Veräußert ein Gesellschafter aufgrund eines vorformulierten Vertragswerks seinen Geschäftsanteil an einen Pooltreuhänder, der diesen bis zur Aufnahme eines neuen Gesellschafters treuhänderisch für die verbleibenden Gesellschafter hält, unterliegt der Vorgang bei den verbleibenden Gesellschaftern nicht der Schenkungsteuer.