Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Grundsätze der Betriebsaufspaltung auch dann zur Anwendung kommen, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.
Der Bundesfinanzhof hat das Bundesfinanzministerium zum Beitritt zu einem Verfahren aufgefordert, bei dem es um die Anwendbarkeit der sogenannten Schachtelstrafe nach § 8b Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz bei grenzüberschreitender Betriebsaufspaltung geht.