Die EBA hat den finalen Entwurf des technischen Durchführungsstandards (ITS) zum aufsichtlichen Meldewesen unter der CRR3 veröffentlicht. Die neusten Änderungen stellen wir im Überblick dar.
Der vorliegende finale RTS hat das Ziel, ein praxisorientiertes und proportionales Regelwerk zu schaffen, das mit internationalen Vorgaben übereinstimmt und während der Übergangsphase doppelte Belastungen sowie übermäßigen Konservatismus vermeidet.
Mittelfristig wird eine vollumfängliche Umsetzung aller durch EU-Recht vorgegebenen Anzeigepflichten in nationales Recht durch die Regelungen im KWG, der AnzV sowie dem WpIG und der WpIAnzV erfolgen.
Die Allgemeinverfügung betrifft sowohl die mittleren als auch die großen Wertpapierinstitute. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hatte die BaFin bereits im letzten Jahr erlassen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der auf die Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmten Personenanzeigen abzielt.