Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der im Wege einer Änderung des Postgesetzes (PostG) den Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung in Hinblick auf Universalpostdienste anpassen soll.
Mit dem Jahressteuergesetz 2026 sollen die Folgen unerkannter, aber auch fälschlich angenommener umsatzsteuerlicher Organschaft etwas entschärft werden – unter anderem dadurch, dass ein Erklärungserfordernis als zusätzliche Anforderung an eine Organschaft aufgenommen wird. In weiteren Änderungen werden vor allem – aber nicht nur – einige durch das EU-Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) anstehenden Änderungen umgesetzt. Von besonderem praktischem Interesse ist die Anhebung des Zinssatzes für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen ab 2027.