Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) markiert einen Paradigmenwechsel im europäischen Verpackungsrecht. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG sowie weite Teile des nationalen Verpackungsrechts ab.
Update #2 (Kein generelles Verbot allgemeiner Umweltaussagen): Mit der Umsetzung der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) durch das Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in deutsches Recht stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen – insbesondere bei allgemeinen Umweltaussagen. In diesem Update geben wir einen vertieften Überblick über weitere wesentliche Neuerungen zu allgemeinen Umweltaussagen durch die Umsetzung der EmpCo in deutsches Recht und zeigen auf, worauf Unternehmen bei ihrer Werbekommunikation ab dem Inkrafttreten des geänderten UWG am 27. September 2026 – besser schon davor – besonders achten müssen.
Update #1 (Umweltaussagen):
Mit der Umsetzung der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) durch das Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in deutsches Recht stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen – insbesondere bei Aussagen über künftige Umweltleistungen. In diesem Update geben wir einen vertieften Überblick über weitere wesentliche Neuerungen zu künftigen Umweltleistungen durch die Umsetzung der EmpCo in deutsches Recht und zeigen auf, worauf Unternehmen bei ihrer Werbekommunikation ab dem Inkrafttreten des geänderten UWG am 27. September 2026 – besser schon davor – besonders achten müssen.
Das LG München I hatte in seiner Entscheidung vom 30. April 2025 Gelegenheit zu grundlegenden Fragen des Beschlussmängelrechts Stellung zu nehmen. Das Urteil liegt auf einer Linie mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach sämtliche Anfechtungsgründe in ihrem wesentlichen tatsächlichen Kern in der Anfechtungsfrist des § 246 Abs.1 AktG in einen Beschlussmängelverfahren eingeführt werden müssen und nach deren Ablauf nicht nachgeschoben werden können (BGH, Urteil vom 23.2.2021 - II ZR 24/09).
Die Bundesregierung hat am 15. Januar 2026 eine grundsätzliche Einigung mit der Europäischen Kommission über die im November 2025 im Koalitionsausschuss beschlossenen Eckpunkte der seit langem erwarteten Kraftwerksstrategie erreicht. Der wesentliche Rahmen für die Umsetzung der angedachten Maßnahmen zur Absicherung der Stromversorgung in Deutschland ist damit europarechtskonform, sodass nun die detaillierte Ausarbeitung der Kraftwerksstrategie durch ein entsprechendes Gesetz vorangetrieben werden kann.
Die Verwaltungsgerichtsordnung soll grundlegend modernisiert werden. Verwaltungsgerichte sollen so entlastet und Gerichtsverfahren beschleunigt werden: Sie sollen mit gleichem Aufwand schneller zu ihren Entscheidungen kommen können. Außerdem sollen Verwaltungsgerichte wirkungsvollere Instrumente bekommen, um Entscheidungen gegenüber dem Staat durchzusetzen; und die formellen Anforderungen an Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen sollen abgesenkt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 2. Februar 2026 veröffentlicht hat.
Mit Urteil vom 24. September 2024 stellte das OLG Brandenburg klar, dass ein Geschäftsführer seine Pflichten verletzt, wenn er Gesellschaftsvermögen zu seinem eigenen Vorteil und zum Nachteil der Gesellschaft entnimmt. Ein kompensationsloser Entzug von Gesell-schaftsvermögen durch den Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter ist, stellt zudem einen existenzvernichtenden Eingriff dar und führt zu einer Haftung nach § 826 BGB.
Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften bewegen sich in der Krise auf einem schmalen Grat: In welchem Stadium richtet sich ihr Handeln noch am langfristigen Interesse der Anteilseigner aus – und ab wann sind die Interessen der Gläubiger leitend? Diese Frage nach einem möglichen shift of fiduciary duties ist besonders praxisrelevant, weil sie die Leitplanken für Entscheidungen in der Krise eines Unternehmens beschreibt und damit Haftungsrisiken aufzeigt.
In Zeiten wachsender Umweltbewusstheit gewinnt nachhaltige Werbung, insbesondere die Werbung mit „Green Claims“, aber auch die unterbliebene Kommunikation von freiwilligen nachhaltigkeitsfördernden Maßnahmen („Green Hushing“), immer mehr an Bedeutung. Unternehmen in Deutschland und internationale Marktteilnehmer, die sich auf dem deutschen Markt positionieren wollen, stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Im Jahr 2026 prägen neue gesetzliche Rahmenbedingungen die umweltbezogene Werbung maßgeblich – allen voran die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte (Richtlinie (EU) 2024/825, Empowering Consumers Directive, „EmpCo“) und die Verschärfung der „Schwarzen Liste“ des UWG zu verbotenen umweltbezogenen Aussagen und Maßnahmen.
Das LG Stuttgart hat in einem Urteil vom 12. Mai 2025 (Az. 6 O 206/24) das Verhältnis von Regelungen des Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) und bestehenden vertraglichen Rechten von Gläubigern klargestellt und damit für die Rechtspraxis eine größere Handlungssicherheit geschaffen.
Die umsatzsteuerliche Behandlung interkommunaler Kooperationen beschäftigt Kommunen und ihre Berater seit Jahren. Besonders die Frage, wann Leistungen zwischen Gemeinden, Landkreisen oder kommunalen Zweckverbänden steuerfrei bleiben, führt regelmäßig zu Unsicherheiten. Mit Urteil vom 22. Januar 2026 (Rechtssachen C-379/24 und C-380/24) hat der Europäische Gerichtshof nun wesentliche Klarstellungen getroffen, die den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Kostenteilungsgemeinschaften nach § 4 Nr. 29 UStG erheblich erweitern dürften.
Am 1. Januar 2026 wurde ein neues Kapitel bei der Erfassung von de-minimis-Beihilfen aufgeschlagen: Das zentrale und öffentlich einsehbare Transparenzregister wird verpflichtend bei der Gewährung der de-minimis- und DAWI-de-minimis-Beihilfen eingeführt. Das Register, das die EU- Kommission als webbasierte Anwendung bereitstellt, soll sicherstellen, dass alle de-minimis-Beihilfen einschließlich Beihilfegeber und -empfänger für die Öffentlichkeit nachvollziehbar dokumentiert sind.
Mit dem geplanten KRITIS‑Dachgesetz, dessen Gesetzesentwurf am 10. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um wichtige Anlagen und Dienstleistungen besser vor physischen Gefahren zu schützen, also vor allem vor Ausfällen durch Sabotage, Naturereignisse oder andere Störungen. Das Gesetz setzt die EU‑Vorgaben zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER) um und ergänzt die bereits laufende NIS‑2‑Umsetzung zur Cybersicherheit.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 9. April 2025 (Az.: 4 U 144/23) sehr ausführlich die Grenzen der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit aufgezeigt. Der Fall ist im interessanten Grenzbereich von öffentlichem Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht verortet und betrifft die komplexe Fallgestaltung der Geschäftsführerhaftung im Kontext eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung.
Die Privatdurchsetzung des Digital Markets Act (DMA) gewinnt in Deutschland an Bedeutung. Nach dem Oberlandesgericht Köln hat nun auch das Landgericht Mainz am 12. August 2025 (Az. 12 HK O 32/24) ein wichtiges Urteil zur direkten Anwendbarkeit des DMA gefällt.